Häufig Rechtsunsicherheit bei Werbeanrufen
Bernhard Stemmermann, Jurist der SNT Multiconnect GmbH & Co. KG, referiert auf den mailingtagen 2010 über gesetzeskonforme Opt-In - Generierung
München, 16. Juni 2010. Die SNT Multiconnect GmbH & Co. KG zeigt in einem Fach-Vortrag am 16. Juni auf den mailingtagen 2010, der Fachmesse für den klassischen und digitalen Kundendialog in Nürnberg auf, das auch nach der Gesetzesnovelle zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung im August 2009 vielfach Rechtsunsicherheiten bei der konkreten Umsetzung bestehen. Insbesondere die Beurteilung, ob ein „Opt-In“ - die Einwilligungserklärung des Verbrauchers, dass er zu Werbezwecken telefonisch kontaktiert werden darf, tatsächlich rechtssicher ist – stellt viele Unternehmen in der praktischen Anwendung vor große Herausforderungen.
Die SNT Multiconnect GmbH & Co. KG stellt als TK-Netzbetreiber Unternehmen unter anderem Servicerufnummern und Mehrwertdienste zur Verfügung. „Wir stellen bei vielen Anfragen fest, dass Unternehmen mit den Details der Gesetzesnovelle und insbesondere den Konsequenzen für die Outboundtelefonie nicht vertraut sind“, so Bernhard Stemmermann, Jurist der SNT Multiconnect GmbH & Co. KG. „Besonders schwer scheint es zu akzeptieren, dass auch Bestandskunden nur auf deren ausdrücklichen Wunsch kontaktiert werden dürfen und dass nicht jede Unterschrift oder ein angekreuztes Kästen tatsächlich ein rechtssicheres Opt-In bedeutet.“
Kein Anruf ohne Erlaubnis
Nach geltendem Recht dürfen Verbraucher nach der seit 2009 gültigen Gesetzeslage nicht mehr ohne ihre ausdrückliche Erlaubnis angerufen werden. Dies gilt auch für Verbraucher, die bereits in einer vertraglichen Beziehung zu dem werbetreibenden Unternehmen stehen.
Die ausdrückliche Erlaubnis, das „Opt-In“, kann per Telefon, E-Mail, Webinterface, Brief oder beispielsweise auch SMS erteilt werden. Die Erlaubnis muss eindeutig sein, d.h. sie muss aktiv seitens des Verbrauchers abgegeben werden, ein ausbleibender Widerspruch oder großzügiges Interpretieren reichen nicht aus.
Konkreter Verwendungszweck muss angegeben werden
Aus der Opt-In Erklärung muss klar ersichtlich sein, wofür das Opt-In erteilt wurde, und es muss konkret definiert sein, wozu das Opt-In verwendet werden darf. Dabei darf die Formulierung nicht zu weit gefasst sein. Der Verbraucher muss erkennen können, worauf er sich einlässt. Schwammige Formulierungen wie ‚Wir und auch Partnerunternehmen rufen Sie an‘ sind unwirksam; selbst wenn der Verbraucher sein Häkchen im entsprechenden Kästchen gesetzt und damit sein Einverständnis gegeben hat.
Unerlaubte Werbeanrufe können teuer werden
Verstöße gegen die Gesetzesnovelle können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem können Institutionen für Verbraucherschutz und auch Mitbewerber eine Unterlassung verlangen. Die Bundesnetzagentur hat darüber hinaus die Möglichkeit, die Servicenummern des widerrechtlich agierenden Unternehmens zu sperren.
„Wir sprechen unsere Kunden auf die aktuelle Rechtslage aktiv an, denn die meisten Werbeanrufe werden ja über Servicerufnummern abgebildet. SNT Multiconnect kann Unternehmen mit Lösungen wie multiAddress zudem bei der Einholung rechtskonformer Opt-Ins unterstützen“, so Bernhard Stemmermann abschließend.
Über SNT Multiconnect
Die SNT Multiconnect GmbH & Co. KG, München ist eine 100%ige Tochter der SNT Deutschland AG und gehört zu den führenden auf Kundendialog spezialisierten TK-Anbietern. Das Unternehmen bietet als TK-Netzbetreiber maßgeschneiderte Kommunikationslösungen für Marketing, Vertrieb und Kundenbindung basierend auf Servicerufnummern und telefonischen Mehrwertdienste auf Basis eines intelligenten Netzes.
SNT Multiconnect setzt mit Lösungen wie Rufnummernübermittlung im Outbound, Rufnummernverifizierung, einem ausgefeilten Billingsystem, intelligentem Inboundrouting oder internationalen Servicerufnummern Maßstäbe in der Branche.
SNT Multiconnect adressiert Unternehmen unterschiedlichster Größenordnungen und Branchen sowie Reseller im Telekommunikationsumfeld.
Weitere Informationen: www.snt-multiconnect.de
Pressekontakt
SNT Deutschland AG
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